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SerDar24Intensivpflege
Leistungen

Ambulante Intensiv- und Beatmungs­pflege mit Herz

Wir versorgen alle Patientinnen und Patienten, deren Diagnose eine Beatmungspflicht, ein Tracheostoma und/oder eine intensivmedizinische Überwachung erforderlich macht — zu Hause oder in einer unserer Wohngemeinschaften.

L.01

24-Stunden-Intensivpflege

Lückenlose pflegerische und medizinische Versorgung rund um die Uhr — an 365 Tagen im Jahr, mit festem Team.

L.02

Heimbeatmungspflege

Invasive und nicht-invasive Beatmung durch speziell weitergebildete Intensivpflegekräfte.

L.03

Tracheostomaversorgung

Fachgerechte Versorgung von Tracheostoma und Trachealkanüle inklusive Sekretmanagement und Absaugung.

L.04

Beatmungsentwöhnung

Begleitetes Weaning vom Beatmungsgerät in vertrauter Umgebung — in enger Abstimmung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

L.05

Überleitung aus der Klinik

Wir organisieren Verlegung, Hilfsmittel und die Kostenklärung mit der Krankenkasse — nahtlos und ohne Wartezeit.

L.06

Beratung & Begleitung

Persönliche Beratung für Betroffene und Angehörige — kostenfrei, unverbindlich und auf Wunsch bei Ihnen vor Ort.

Leistungsumfang

Was zur Versorgung gehört

Der pflegerische Alltag folgt einem festen Versorgungsplan, den wir gemeinsam mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten abstimmen und laufend anpassen.

  • Überwachung der Vitalfunktionen
  • Sekretmanagement & Absaugung
  • Medikamentengabe nach Verordnung
  • Behandlungs- & Grundpflege
  • Sauerstoff- & Inhalationstherapie
  • Strukturiertes Notfallmanagement
  • Ernährungskonzepte & PEG-Versorgung
  • Hygienemanagement
  • Mobilisation & Therapiebegleitung
  • Hilfsmittelbeschaffung
  • Unterstützung bei Kassenanträgen
  • Beratung von Angehörigen
Kostenübernahme

Die Krankenkasse trägt die Kosten

Außerklinische Intensivpflege wird bei entsprechender Verordnung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Um Antrag, Genehmigung und Hilfsmittel kümmern wir uns.

Sie brauchen für das erste Gespräch keine Unterlagen. Liegt eine ärztliche Verordnung vor, übernehmen wir die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse und begleiten das Verfahren bis zur Genehmigung. Ebenso organisieren wir Beatmungsgerät, Absauggerät, Pflegebett und alle weiteren Hilfsmittel gemeinsam mit dem Sanitätshaus.

Bei einer geplanten Entlassung aus der Klinik stimmen wir uns direkt mit dem Sozialdienst ab, damit die Versorgung ohne Lücke am Entlassungstag beginnt.

Rechtlicher RahmenDie außerklinische Intensivpflege ist in § 37c SGB V geregelt und wird durch die Richtlinie über die Verordnung außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses näher bestimmt.
Querformat · Beratungsgespräch am Tisch
Unterlagen, ruhige Atmosphäre
Kontakt

Wir sind für Sie da — rund um die Uhr

Ob Sie selbst betroffen sind, für einen Angehörigen anfragen oder aus einem Sozialdienst schreiben: Melden Sie sich auf dem Weg, der Ihnen am liebsten ist.

Sie müssen nichts vorbereitenAuch ohne Bescheid, Diagnoseschreiben oder Unterlagen: Rufen Sie einfach an. Wir sortieren das gemeinsam und übernehmen die Formalitäten mit der Krankenkasse.
Anrufen